Neue „Bestimmungen für den Schulsport“

Das niedersächsische Kultusministerium hat die „Bestimmungen für den Schulsport“ überarbeitet. Der gültige Erlass für die Schulen ist im Schulverwaltungsblatt 1/2024 S. 6 – 17 erschienen.
Darin geht es u. a. allgemein um die „Sorgfalts- und Aufsichtspflicht“ und speziell um die verschiedenen Bewegungsfelder. Im Absatz 3.2.1 „Auf dem Wasser“ gibt es konkrete Anmerkungen zur Sportart „Rudern“. In Absatz 5 „Besondere Angebote des Schulsports“ sind Ausführungen zu „Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangebote im Sport“, „Sportfest und Wettkämpfe“ sowie zu „Feriensportlehrgänge“. Regelungen zu „Versicherungsschutz und Kostenerstattung bei schulsportlichen Veranstaltungen“ sind ausgeführt unter Absatz 6.
Der vollständige Erlass kann auf unserer Homepage eingesehen werden unter Bestimmungen > „Bestimmungen für den Schulsport, SVBl 1/2024“.

Kreipe • 26. Februar 2025


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